Fällt auch diese beliebte Aktivität der Pandemie zum Opfer?

 

 

Die Chance, Bönener Schülerinnen und Schülern zusätzliche Angebote in den Sommerferien zu ermöglichen, wurde seitens der Gemeindeverwaltung in Bönen nicht ergriffen. Die von den Schulen bereits getroffenen Vorbereitungen wurde in der letzten Schulwoche abgesagt. „Wir bedauern als SPD-Fraktion, dass es keine Angebote in den Sommerferien geben wird“ betont Silvia Gosewinkel, Schulausschussvorsitzende, und führt aus, „dass es diejenigen trifft, die mit dem digitalen Lernen nicht gut zurechtgekommen sind und mehr Präsenzunterricht gebraucht hätten“. Seitens der Schulen wurden Kinder bereits im Vorfeld gezielt für die Maßnahme motiviert.

Was wären die Rahmenbedingungen?

„Die jungen Menschen waren eineinhalb Jahre solidarisch gegenüber Lehrer:innen, Eltern und älteren Menschen. Jetzt brauchen sie unsere volle Unterstützung“, beanstandet Ute Brüggenhorst, stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende, das Verhalten der Gemeindeverwaltung. Die Finanzierung der Kosten des Förderprogramms „Extra-Zeit zum Lernen“ wird zu 80 Prozent vom Land NRW übernommen. Es ermöglicht den Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufen 1 bis 12 beispielsweise die ‚Aufarbeitung individueller pandemiebedingter Lernrückstände oder die Festigung von Basiskompetenzen‘. Beantragt und verantwortet wird dies seitens der Gemeindeverwaltung. Diese teilte den Ratsmitgliedern kurzfristig die erfolglose Suche nach Anbietern mit, die sich im Finanzierungsrahmens der Förderung bewegen.

Wie geht’s weiter?

In Bönen wird die „Extra Zeit zum Lernen“ perspektivisch erst nach den Sommerferien stattfinden, so lautet die Information der Gemeindeverwaltung. Die SPD Fraktion fordert in einem Antrag die Verwaltung auf, diese Konzepte den zuständigen Gremien schriftlich darzulegen und ggf. entstehende Kosten, die die Förderrichtlinien übersteigen, auszuweisen. „Kinder sind unsere Zukunft und deswegen darf nicht auf den Cent geschaut werden!“, fügt Brüggenhorst abschließend hinzu.

Der WA berichtete am 08.07.2021.

Download des Antrages

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