Stellungnahme zum 08. März 2016

Seit 1911 wird auf Betreiben der Sozialistin Clara Zetkin der Internationale Frauentag begangen. Gegenstand des Protestes war und ist der Kampf um Gleichberechtigung. Solange wir dieses Ziel nicht erreicht haben, müssen wir den 8. März feiern, um Missstände anzuprangern.

Gerne wird aus Anlass dieses Tages auf die Unterdrückung von Frauen in anderen Kulturkreisen hingewiesen. Dies ist auch dringend nötig. Frauen werden in der überwiegenden Zahl von Staaten massiv in der freien Entfaltung der Persönlichkeit behindert, sind Armut, Unterversorgung und sexueller Gewalt ausgesetzt und werden getötet, weil sie sich für Gleichberechtigung einsetzen.

Deutschland ist jedoch nicht das leuchtende Vorbild, das es oft vorgibt zu sein. Seit Jahren wird um eine umfassende Reform des Sexualstrafrechts gerungen, ohne zu einem Abschluss zu gelangen. Deutschland hat noch immer nicht die 2011 gezeichnete Istanbul-Konvention über die „Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt“ ratifiziert.

Politiker, gerade jene konservativer Parteien, tun sich schwer einen eindeutigen Sexualstrafrechtsrahmen zu schaffen, der auch das „Begrapschen“ unter Strafe stellt.

Seit der Silvesternacht in Köln ist das Thema „Begrapschen“ en vogue, aber die Empörung ist zumeist geheuchelt. Am liebsten würden konservative Kreise eine „Lex Ausländer“ schaffen, dass das „Begrapschen“ deutscher Frauen von ausländischen Männern unter Strafe stellt, aber das Anfassen von Frauen durch europäische Männer unbehelligt lässt. Denn: „Begrapschen“ ist für viele Männer eine Lappalie, die eine Frau hinnehmen müsse. Der Schutz des Mannes vor Verleumdung steht dabei im Vordergrund.

Wir Frauen fordern ein Sexualstrafrecht, dass eindeutig signalisiert: NEIN heißt NEIN! Das Einverständnis zu sexuellen Handlungen muss absolut freiwillig sein.

Als SPD akzeptieren wir auch keinen Rassismus, der sich als Opferschutz tarnt.

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