Das Androhen einer Art „Rüge“ für unbilliges Verhalten eines Ratsmitgliedes bei den ersten Anzeichen öffentlicher Missbilligung will die Bönener SPD nicht hinnehmen.
„Es mag für Herrn Rotering als Bürgermeister unserer Gemeinde ungewohnt und unüblich sein, in der öffentlichen Kritik zu stehen. Es mag für ihn ebenso lästig sein, sich mit der Beanstandung seiner Arbeit auseinander zu setzen. Aber dies ist Bestandteil seines Amtes“, stellen führende Sozialdemokraten in ihrer Antwort fest.
Das Oberverwaltungsgericht NW regelt in seinem Urteil vom 15.09. 2015 ganz klar den Umgang zwischen Rat und Verwaltung. Da heißt es in §43 Abs. 1: „Die Gemeindeordnung NRW stattet die Ratsmitglieder mit einem freien Mandat aus. Sie haben dabei auch das Recht zur kritischen freien Meinungsäußerung – auch außerhalb von Ratssitzungen. Sie müssen alles unterlassen, was dem Wohl der Gemeinde zuwiderläuft.“
„Von einer Treuepflichtsverletzung kann in diesem Fall nicht die Rede sein,“ stellt Fraktionsvorsitzender Dirk Lampersbach fest. Ratsmitglieder sind verpflichtet, in ihrer Tätigkeit ausschließlich nach dem Gesetz und ihrer freien, nur durch Rücksicht auf das öffentliche Wohl bestimmten, Überzeugung zu handeln. Sie sind weder an Aufträge noch an Weisungen durch den Bürgermeister gebunden.“
Die SPD Bönen wird sich auch in Zukunft keinen Maulkorb verpassen lassen, so die einhellige Meinung der Genossen. „Kritik verstummt nicht, indem man versucht andere Sichtweisen zu unterdrücken. Wir werden weiter für das Wohl der Bürger einstehen und auch in Zukunft konstruktiv mit den demokratischen Kräften in unserer Gemeinde zusammen arbeiten. Dafür stehen wir als Sozialdemokraten“, so der Fraktionsvorsitzende.
Dirk Lampersbach SPD, Fraktionsvorsitzender
Olaf Weinmann SPD, Ortsvereinsvorsitzender Nordbögge
Martin Engnath SPD, Gemeindeverbandsvorsitzender
Ralf Maczkowiak SPD, Ortsvereinsvorsitzender Bönen-Mitte
Heike Reher SPD, Ortsvereinsvorsitzende BLF
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