Antrag der SPD Fraktion

Abruf des Sofortprogramms zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen 2020

Der Rat der Gemeinde Bönen möge beschließen:

Um Leerstand in unserer Gemeinde, insbesondere in der Fußgängerzone, zu vermeiden bzw. zu reduzieren, ist von der Gemeindeverwaltung zunächst zu prüfen, ob und wie Bönen vom Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen 2020 profitieren kann. Förderanträge für das „Sofortprogramm Innenstadt 2020“ sind bei der jeweils zuständigen Bezirksregierung bis zum 16. Oktober 2020 zu stellen.

Nachzulesen ist dies hier Zukunft. Innenstadt. Nordrhein-Westfalen.

Begründung und Verfahren:

In dem genannten Programm heißt es u.a. „Den Städten und Gemeinden soll ein Zwischenerwerb von Gebäuden ermöglicht werden, um die Verfügungsgewalt über die Objekte zu erlangen. Perspektivisch können neue Formate und Konzepte durch Zwischennutzung erprobt werden. Mittelfristig soll der Zwischenerwerb zu einer Reprivatisierung mit Umnutzung, einer dauerhaften Weitervermietung oder zum Abriss der Immobilie führen.“ Dieses Programm kann unserer Meinung nach ein wichtiger Baustein für eine attraktivere und zukunftsorientierte Innenstadt sein.

Für die SPD Fraktion im Rat der Gemeinde Bönen

Dirk Lampersbach,

Fraktionsvorsitzender

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