Bönen, 23.11.2017
Haushaltsrede
Sehr geehrter Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen
Auch von Seiten der SPD-Fraktion spreche ich dem Fachbereich I Lob und Anerkennung für die Erstellung des umfangreichen Produkthaushaltes mit seinen weitreichenden, aufschlussreichen Informationen.
Es ist aus unserer Sicht erfreulich, dass die 46 Maßnahmen aus dem Sanierungsplan seit dem Jahr 2012 planmäßig greifen. Der Blick zurück in das Jahr 2016 zeigt zudem, dass das abgelaufene Wirtschaftsjahr mit einem satten Plus besser abschloss, als in der Planung aufgezeigt auf deren Basis wir in 2015 über diesen Haushaltsentwurf beraten haben.
Und das nicht etwa im außerordentlichen Aufwand und Ertrag, sondern im ordentlichen Ergebnis.
Wir sehen das Ergebnis eines extrem vorsichtigen Budgetansatzes.
Nun zu der Betrachtung des laufenden Wirtschaftsjahres. Auch hier zeichnet sich ein positiverer Verlauf an als der, der uns in der Prognose Ende 2016 bei den Haushaltsplanberatungen vermittelt wurde.
Diese seit einiger Zeit dargestellten negativen Perspektiven haben Methode.
Wir haben uns eine Reihe von Ertrags- und Kostenpositionen für den Budgetansatz des Jahres 2018 angesehen und mit der Entwicklung der letzten beiden Jahre verglichen. Dabei haben wir festgestellt, dass die Planungsansätze des Jahres 2016 häufig übernommen oder zum Teil sogar überzeichnet übernommen wurden, obwohl die Jahre 2017 und 2016 im Ergebnis deutlich besser in diesen Positionen verlaufen sind als ursprünglich geplant.

Wir wissen natürlich, dass jeder Haushalt mit Risiken behaftet ist. So gibt es aktuell noch kein Urteil zum Dexia-Kredit. Dieses wird am 05.12. vor dem BGH in Karlsruhe erwartet.
Zudem gibt es zu unserem Konsortialvertrag mit den Städten Kamen und Bergkamen im Zusammenhang mit den GSW noch ein großes Fragezeichen.
Sowohl für den einen als auch für den anderen Fall gibt es für die Gemeinde Bönen Gestaltungsspielräume.
Für den Fall Dexia wurden zu Recht Rückstellungen in Höhe von rund 7.000 TEUR gebildet, die im Falle einer Niederlage an die Dexia gezahlt werden müssten. Sollte die Gemeinde Bönen jedoch Recht bekommen, stünde dieser Betrag unserer Gemeinde z. B. zur Tilgung von Schulden oder der weiteren Stärkung des Eigenkapitals zur Verfügung. Außerdem entfallen weitere Zuführungen zu den Rückstellungen. Das würde unseren Haushalt zusätzlich entlasten.
Zum Thema GSW können die zwei Konsorten Stadt Kamen und Stadt Bergkamen nicht über den Kopf der Gemeinde Bönen entscheiden. Hier muss ein einvernehmliches Ergebnis erreicht werden, wenn man dieses bisher sehr erfolgreiche Unternehmen und das Erfolgsmodell einer Städtekooperation nicht vor eine unnötige Belastungsprobe stellen will. Eine positive Entscheidung des Rates der Gemeinde Bönen zur Änderung des Konsortialvertrages wird sicherlich erst dann geben, wenn die Auswirkung auf den Haushalt der Gemeinde Bönen genau bezifferbar und eine zusätzliche Belastung unserer Bürgerinnen und Bürger ausgeschlossen ist.
Besonders erfreulich ist die erkennbar nachhaltig positive Entwicklung der Gewerbesteuer-Einnahmen. Auch wenn diese zu höheren Gewerbesteuer-Umlagebeträgen führt, wird am Ende doch der Gemeindehaushalt entgegen der ursprünglichen Planungen 2017 um rund 3.000 TEUR gestärkt. Dies ermöglicht die Zuführung von Eigenkapital und die Rückführung von Verbindlichkeiten in Größenordnungen wie sie nur von der SPD in 2016 vorausgesagt wurden. Die Konjunkturaussichten sind aus Sicht der führenden Wirtschaftsinstitute ausgezeichnet und versprechen zudem weiteres Wachstum.
Zusätzlich fällt ab dem Jahr 2020 die Finanzierungsbeteiligung am Fonds Deutsche Einheit weg. Damit werden sich die prognostizierten Gewerbesteuerumlagebeträge von 1.246 TEUR um 585 TEUR auf dann 661 TEUR fast halbieren.
Damit wird das Auslaufen der Konsolidierungshilfe aus dem Stärkungspaktgesetz in 2021 zu einem großen Teil bereits kompensiert. Die Konsolidierungshilfe, auf die die CDU am liebsten verzichtet hätten und gegen die Teilnahme am Stärkungspakt gestimmt haben. Für Bönen hätte dies bedeutet, dass entweder die Verschuldung der Gemeinde im Jahr 2021 rund 11,5 Mio. höher wäre oder, umgerechnet in Hebesatzpunkten diese Tilgung mit einem um rd. 200 Punkte höheren Grundsteuer-B-Hebesatz über diesen Zeitraum teuer erkauft worden wäre.
So liegt die Auslastung der Kassenkredite in diesem laufenden Jahr mit 10,5 Mio. EUR um 5,0 Mio. EUR unter dem Stand des Jahres 2015 und erreicht somit einen Auslastungsgrad von lediglich 35% des beschlossenen Höchstbetrages.
Auch das bilanzielle Eigenkapital lässt sich nach den derzeitigen (über-)vorsichtigen Berechnungen weiter kontinuierlich aufstocken. Ganz entgegen der ursprünglichen Planung im Jahr 2016 bei der der Kämmerer noch von einem Abschmelzen des EK um 478 TEUR ausgegangen ist.
Aus unserer Sicht wirklich unzumutbar ist die geplante Entwicklung der differenzierten Kreisumlage. Die Entwicklung ist so nicht hinnehmbar. Sie zeigt einmal mehr die chronisch strukturelle Unterfinanzierung der kommunalen Haushalte auf. Hier ist eine Anpassung des Gemeindefinanzierungsgesetztes dringend geboten. In der Fortschreibung der Gesamttransfer-Aufwandsquote zeigt sich, dass sich diese Steigerungen dann unabhängig von einer Anpassung der Grundsteuer B kaum noch zumutbar für die Bürgerinnen und Bürger darstellen lassen.
Erkannt hat dies auch das Land NRW und stellt umfangreiche Hilfen für die Kommunen in Aussicht. Es wäre in jedem Fall schon mal ein erster Schritt der Landesregierung wenn die Finanzhilfen des Bundes für die Flüchtlingshilfe 1 zu 1 an die Kommunen weitergeleitet würden, ohne mit Pattex an den Händen einen Teil davon für sich selbst abzuzweigen.
Die Gemeindefinanzierung ist nach den Wahlergebnissen der Landtags- und Bundestagswahlen hoffentlich weiter in den Focus gerückt.
Es wäre dem Bürger wirklich nicht vermittelbar, wenn Steuergeschenke für besser Verdienende den Vorrang vor einer soliden kommunalen Finanzierung bekämen. Die Folge wäre, dass die Bürgerinnen und Bürger sich weiter von den etablierten demokratischen Parteien abwenden.

Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen,
aufgrund der aktuell vorliegenden Daten wiederholt die SPD-Fraktion ihren Antrag aus dem Jahr 2016 zur Senkung der Grundsteuer B. Das aktuelle Zahlenwerk ist unserer Meinung nach so zu interpretieren, dass eine Reduzierung der Grundsteuer B von jetzt 940 Hebesatzpunkten um 60 Hebesatzpunkte (oder 350 TEUR) auf dann 880 Hebesatzpunkte das Ziel eines ausgeglichenen Haushaltes in den nächsten Jahren nicht gefährdet.
Wir wollen die Entlastung
der Bürgerinnen und Bürger schon jetzt.
Sie ist möglich und bezahlbar. Sie war, wie die Zahlen jetzt beweisen auch 2017 schon möglich.
Wenn andere im Rat vertretene Fraktionen und Gruppierungen diese erst in 2019 oder später ermöglichen, werden wir sie daran erinnern, dass
Sie diese Entlastung den Bönenerinnen und Bönenern in den Jahren 2017 und folgende vorenthalten haben.

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