Die SPD fordert die finanzielle Entlastung von Bönener Eltern, deren Kinder in der Offenen Ganztagsschule (OGS) angemeldet sind. „Ich wurde als Ortsvorsteherin von vielen Familien angesprochen, wieso OGS Beiträge auch bei eingeschränktem Angebot durch Notbetreuung in der Pandemie gezahlt nun wieder gezahlt werden müssen.“ führt Anika Furmanek-Schmidt, Ortsvorsteherin in Bönen-Mitte aus. Daher nehmen wir es ernst und möchten mit einem Antrag an den Gemeinderat Bönen eine aktuelle finanzielle Entlastung der Eltern in Bönen schaffen.

Dies sind die konkreten Forderungen:

  1. Der Rat der Gemeinde Bönen beschließt, für den Monat Februar 2021 keine Elternbeiträge für den Besuch einer Offenen Ganztagsschule zu erheben bzw. diese rückwirkend zu erstatten. Dieser Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer hälftigen Beteiligung des Landes.
  2. Darüber hinaus beschließt der Rat der Gemeinde Bönen, die Elternbeiträge für jeden weiteren Monat mit eingeschränktem Betrieb ganz oder anteilig gemäß der entsprechenden landesrechtlichen Beteiligung zu erlassen.
  3. Der Bürgermeister wird beauftragt, gegenüber der Landesregierung die Aufforderung des Rates zu übermitteln, kurzfristig einen Erlass bzw. eine Erstattung der Elternbeiträge für die Monate mit eingeschränktem Betrieb zu beschließen und die entsprechenden Finanzmittel bereitzustellen.

Es wurden bereits Beitragszahlungen ausgesetzt

Für die Monate im Jahr 2020, in denen es keine oder nur eine eingeschränkte Betreuung in den Kindertagesstätten, der Tagespflege sowie der Offenen Ganztagsschulen (OGS) gegeben hat, haben sich Land und Kommunen auf eine Aussetzung bzw. Erstattung der Elternbeiträge jeweils zur Hälfte verständigt. Gleiches ist für den Monat Januar 2021 geschehen.

Zur Eindämmung der Corona-Pandemie waren im Februar 2021 seitens der Landesregierung alle Eltern dringend aufgefordert, ihre Kinder nicht in der Kindertagesstätte oder Tagespflegestelle betreuen zu lassen. Diesem Appell ist die weit überwiegende Mehrheit der Familien nachgekommen und hat den Großteil der Betreuungsarbeit geleistet.

Auch in den sich anschließenden Monaten war – und ist es noch – der Betreuungsumfang sowohl in Kitas als auch in der OGS eingeschränkt. Die Elternbeiträge werden für die Monate Februar 2021 fortfolgende entgegen der Regelungen im Jahr 2020 sowie im Januar 2021 dennoch erhoben.

Welchen Einfluss hat das Land NRW?

Die OGS Plätze werden zu 50% vom Land NRW und zu 50% von der Gemeinde Bönen finanziert. Am 27.04. teilte die Landesregierung mit, dass eine Ausetzung der OGS Beiträge für Mai und Juni ausgesetzt werden könne. Wir bleiben bei unserer Forderung, dass auch weitere Monate in denen Eltern aufgefordert waren ihre Kinder wenn möglich selbst zu betreuen, auch Beitragsfrei sind. Damit möchten wir die Herausforderungen wertschätzen, denen sich Eltern und Familien angesichts des eingeschränkten Betreuungsangebots ausgesetzt sehen! Gerade Familien sind und waren in dieser Krise besonders gefordert.

 

 

Nachtrag: Zum Zeitpunkt unserer Antragsberatung hatte das Land NRW noch keine Zustimmung zur Beitragsbefreiung für die Monate Mai und Juni 2021 erteilt. Wir sehen dennoch weiteren Handlungsbedarf für die Monate der Notbetreuung ab Februar 2021.

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