Sehr geehrter Herr Bürgermeister Rotering,

der Rat der Gemeinde Bönen möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die Konsolidierungsziele zur Haushaltsplansanierung bezüglich der Nutzungsgebühren für Sportstätten noch in einem nachvollziehbaren Verhältnis zum Verwaltungsaufwand und zu den auferlegten Belastungen der ehrenamtlich betriebenen Sportvereine stehen.

Begründung:

Im Jahre 2012 hat die Gemeindeprüfungsanstalt im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit für die Nutzung von Sportanlagen ein Einsparpotential von insgesamt rund 214.00 € ermittelt. Seitens der Verwaltung wurde im Rahmen der Aufstellung des Haushaltskonsolidierungsplanes vorgeschlagen, hiervon die Hälfte auf die Sportvereine umzulegen (ca. 107.000 €). Aus der Vorlage Nr.:628/8 geht hervor, dass im Konsens mit den Sportvereinen ein Einsparpotential von ca. 45.000 € erzielt werden kann. Im Jahr 2014 lag die tätsächlich eingesparte Summe bei ca. 39.000 €.

Durch die Verwaltung mussten eine Entgeltordnung und vier Benutzungsordnungen erstellt werden. Im Jahr 2014 musste die Entgeltordnung zum ersten Mal geändert werden im Jahr 2015 dann bereits zum zweiten Mal, diesmal auch die vier Benutzungsordnungen. Diese Änderungen waren jeweils vom Gemeinderat zu beschließen. Damit war ein nicht unerheblicher Verwaltungsaufwand verbunden.
Tatsächlich nutzen die Sportvereine nur noch die Sporthallen, die sie unbedingt benötigen. Teilweise müssen Sportangebote reduziert werden, weil eine weitere Benutzung von Sporthallen für die Vereine zu kostenintensiv wird. Dadurch reduzieren sich die gemeindlichen Einnahmen.
Der Tischtennisverein TTF Bönen begründet seine Ausstieg aus der Regionalliga u.a. auch mit den kaum noch aufzubringenden Kosten für die Sporthallennutzung.

Politischer Grundkonsens bei der Einführung der Sportstättennutzungsgebühren war die Aussage, dass kein Sportverein durch diese Maßnahme in seiner Existenz gefährdet werden darf.

Die Jugendorganisationen der CDU Bönen (Junge Union) und der SPD Bönen (Jungsozialisten) kommen ebenfalls zu kritischen Einschätzungen bis hin zur Anfrage zur Abschaffung der Gebühren.

Die Ergebnisse des hiermit beantragten Prüfverfahrens kann zu einer Neubewertung der Konsolidierungsmaßnahmen Nr 3-5 durch den Gemeinderat führen.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Köster
Fraktionsvorsitzender

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