Antrag der SPD Fraktion – Mindestausstattung der Unterkünfte für Geflüchtete in Bönen

 

Der Rat der Gemeinde Bönen möge die Verwaltung der Gemeinde beauftragen, die im Antrag aufgelisteten Mindeststandards für „Notunterkünfte“ umzusetzen.

Begründung:

Die Unterkünfte, in denen die Verwaltung Flüchtlinge unterbringt, werden auch als Übergangseinrichtungen oder Notunterkünfte bezeichnet. Jedoch macht die Realität klar, dass die hier untergebrachten Asylbewerber oft über Jahre in diesen Einrichtungen verweilen, anders als die Bezeichnung vermuten lässt.

Auch im Rahmen des Integrationsauftrages der Gemeinde Bönen sollte es im Allgemeinen Interesse sein, einen Standard zu beschließen, der das Wohlbefinden der Bewohner sichert. Unzufriedenheit und soziale Ungleichheit führen zu Neid und Missgunst und sind bekanntlich integrationshinderlich.

„Ziel der Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften ist die Sicherstellung von Schutz und Unterstützung für alle geflüchteten Menschen in diesen Unterkünften. Alle Geflüchteten haben Anspruch auf Schutz von Leben, Gesundheit, freie Entfaltung der Persönlichkeit und Schutz der Menschenwürde“, so legt es das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fest.

Daraus ergibt sich in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des GG ein Regelungs- und Gestaltungsauftrag für die Politik. Es ist also das Ziel, dass die Grundlage für ein menschenwürdiges Dasein gesichert wird. Anlehnend an das bestehende Existenzminimum in Deutschland (HarzIV-Grundlagen) sollten folgende Ausstattungsgegenstände mindestens im Standard in den Wohneinheiten zur Verfügung stehen:

Allgemeine Ausstattung der Gebäude:  

  • Haustür schließbar (Schutzauftrag der Kommune)
  • Sichere, abschließbare Wohneinheiten
  • Briefkästen (Wahrung des Postgeheimnisses und Entlastung der Verwaltung, da im Moment noch persönlich)
  • Reinigung der Gemeinschaftsbereiche (Flur, Gemeinschaftsküchen, Gemeinschaftssanitär) nach einem Hygienekonzept
  • Rasen, Gartenpflege im Außenbereich
  • Ansprechpartner im Notfall (Wochenende Stromausfall)
  • Zimmertüren durch Wohnungstüren ersetzen
  • Fenster mit Vorhängen ausstatten. Frauen und Kinder sollten insbesondere geschützt werden (Schutzauftrag)
  • alle Räume mit Lampen und Rauchmeldern versehen
  • Satelliten-/Telefonanschlüsse in den Wohnräumen
  • Internet-Anschluss (WLAN) für alle Geflüchteten installiert und unterhalten.

Küche:

  • Küchenmöbel (Schränke zur Aufbewahrung)
  • Arbeits- und Abstellbereich/Regale
  • Spülbecken mit seitlicher Ablage
  • Kühlschrank mit mindestens einem Gefrierfach
  • Herd mit 4 Kochplatten und Backofen
  • Dunstabzug
  • Wasserkocher
  • Töpfe und Pfannen
  • Kochlöffel, Messer
  • Geschirr und Besteck
  • Gläser und Tassen
  • Geschirrtücher
  • Geruchsverschließbarer Abfalleimer und Entsorgungsboxen zur Mülltrennung

Schlaf- und Wohnraum:

  • Eigenes Bett inklusive Lattenrost, Matratze, Decke, Kissen und (Wechsel-)Bettwäsche
  • Ausreichend großer Tisch mit Stühlen (Anzahl hängt von Bewohnerzahl ab)
  • Sofa oder Sessel
  • Verdunkelungsvorhang

Badezimmer/Wasch- und Duschräume:

  • Badezimmerschrank
  • Spiegel und Ablagefläche
  • Steckdose
  • Verschließbarer Mülleimer
  • Haken für Handtücher

Hygieneartikel:

  • Waschmaschine/Trockner
  • Staubsauger
  • Handtücher
  • Wäschespinne/Wäscheständer/Möglichkeit Wäsche zu trocknen

Aufbewahrung 

  • Kleiderschrank oder Kommode
  • Regal

Weitere technische Geräte/Anschlüsse:

  • Fernsehanschluss
  • Lampen
  • Bügeleisen und Bügelbrett

Mit Kindern:

  • Baby-/Kinderbetten inklusive Oberbetten/Kissen und Bettwäsche
  • Kinderwagen
  • Wickelkommode
  • Bademöglichkeit
  • Hochstuhl

Mit Schulkindern:

  • Schreibtisch und Stuhl

Außenanlage:

  • Die Außenanlagen sollten nachfolgende Flächen und Gestaltung beinhalten:
  • 1 zentraler Müllplatz (Mülltrennung) einschließlich Sammelplatz für Sperrmüll mit Umzäunung
  • Spiel- / zentrale Freifläche und Kommunikationsplatz mit robusten (Stein-)Möbeln
  • Außenspielflächen / Spielplätzen auszustatten, sofern im näheren Wohnumfeld keine bedarfsgerechten Angebote vorhanden sind
  • Oberflächenbefestigung: Zugang zu den Häusern, Müll- und Sperrgutfläche gepflastert sonst Rasenflächen
  • Gute Beleuchtung und sichere Wegführung
  • ausreichend Parkplätze gem. BauO NW
  • Fahrradstellplätze

 

Betreuungsgrundlagen

Begleitung und Unterstützung durch Sozialarbeiter*innen, (Kooperation mit Ehrenamtlichen/ – Initiativen/ Vernetzung und Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure und Angebote

 

Unterstützung:

  • in der neuen Lebenssituation (Informationen über die Lebensbedingungen und Lebensgewohnheiten in Deutschland)
  • bei der Suche nach Sprach- und/oder Integrationskursen (oder Alternativen)
  • bei der Einschulung, Kindergartenplatzsuche, Beteiligung an Eltern-Kind-Gruppen
  • bei der Organisation des täglichen Lebens (Einhalten der Hausordnung, Mülltrennung, Energiesparmöglichkeiten, Reinigung usw.)
  • zur Entwicklung der Eigenverantwortlichkeit
  • bei der Gestaltung des Zusammenlebens
  • bei der Erkennung, Vermeidung und/oder Bewältigung von Konfliktsituationen
  • bei der Suche einer angemessenen Wohnung

 

Betreuung und Unterstützung bei Bedarf:

  • Arbeitsplatzsuche
  • Bei behördlichen Angelegenheiten ( Formulare, Anträge, Bescheide, u.U. Begleitung)

Personelle Besetzung mit pädagogischen und sozialarbeiterischen Fachkräften

(durch die Kommune oder Wohlfahrtsverbände/Subsidiaritätsprinzip)

 

Einbeziehung von Ehrenamtlichen

Durch das KOMM-AN NRW Programm werden Ehrenamtliche, die in den Kommunen in Initiativen tätig sind, unterstützt. Die Gelder werden über die, durch die Dezernentinnen und Dezernenten benannten, kommunalen Verantwortlichen an die Initiativen weitergeleitet.

Auch inhaltlich ist eine gemeinsame „Arbeit“ vorgesehen. Ehrenamtliche gehören mit zum Betreuungskreis, der sich aus Kommune, Wohlfahrtsverbänden und weiteren Aktiven zusammensetzt, die bei der Unterstützung, Begleitung und Beratung der Geflüchteten tätig sind.

 

Regelmäßige Schulungen

  • Mitarbeiter*innen und ehrenamtlich tätige Personen sensibilisieren, schulen, einarbeiten und weiterbilden
  • Supervisionen und/oder andere Austauschmöglichkeiten ermöglichen
  • Bestandteil der Präventionsarbeit: erkennen von und handeln in Gewaltsituationen (psychisch/physisch)

 

Beschwerdemöglichkeiten

(ist nicht einfach umzusetzen, da Geflüchtete sich nicht in einem gesicherten Status befinden und Beschwerden oftmals aus Angst vor negativen Folgen verschweigen)

  • Jeder hat das Recht sich zu beschweren und seine Meinung zu äußern
  • Sprachliche Barrieren abbauen (Sprachmittler*innen)
  • Angst nehmen, Probleme, Schwierigkeiten und/oder Beschwerden zu äußern
  • Unabhängige Beschwerdestelle à Wahrung der Anonymität
  • Barrierefreier Zugang
  • Niederschwelliges Angebot schaffen

 

Für die SPD Fraktion im Rat der Gemeinde Bönen

Dirk Lampersbach, Fraktionsvorsitzender

 

 

Quellen:

Gesetzestexte und Konventionen ( GG, AGG, Genfer Flüchtlingskonvention, Kinderrechtskonvention, Menschenrechtskonvention)

 

Bundesinitiative „Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ (2018): Mindeststandard zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften. hier

 

FRAUENHAUSKOORDINIERUNG e.V. (2019): Beschwerdeverfahren für geflüchtete Menschen in Unterkünften – Empfehlungen und Material zur Umsetzung. hier

 

Heser, Thomas (2020) Schutz vor Gewalt in Unterkünften für Geflüchtete – (Wie) kann Prävention gelingen? In. Migration und Soziale Arbeit. 42. Jg. H.1, Belz Juventa. 39-45

 

Konzept Münster (2001) Richtlinien über die baulichen Standards in Übergangswohnheimen für Flüchtlinge der Stadt Münster. hier

 

https://hartz4widerspruch.de/ratgeber/umzug/erstausstattung-wohnung/

 

http://www.bundesauslaenderbeauftragte.de/integration.html

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