Sehr geehrter Herr Bürgermeister Rotering,

der Rat der Gemeinde Bönen möge beschließen:

Der Rat der Gemeinde Bönen beabsichtigt, die maximale Gruppengröße in den Einrichtungen der offenen Ganztagsgrundschule auf 20 Schülerinnen und Schüler bzw. 10 Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf festzulegen, um einen Betrag zur Qualitätssteigerung der Einrichtungen zu leisten.

Gespräche mit dem Träger sind von der Gemeinde Bönen aufzunehmen und dem Rat eine Kalkulation vorzulegen, bevor ein endgültiger Beschluss gefasst wird.

Begründung:

Die Offene Ganztagsgrundschule in Bönen ist ein Erfolgsmodell. Das Angebot wird von rund einem Drittel der Grundschulkinder angenommen. Sie verfolgt die Ziele der Bildungsförderung und der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. In der Gemeinde Bönen wird der offene Ganztag durch die Bildung und Lernen gGmbH erbracht.

 

Finanziert wird der offene Ganztag hauptsächlich durch Landeszuschüsse. Diese Mittel werden jährlich vom Schulträger beim Land Nordrhein-Westfalen beantragt und nach erfolgter Bewilligung an den Träger der Offenen Ganztagsschule weitergeleitet.

Gem. Änderungserlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 13.12.2018 betragen die Fördersätze für das Schuljahr 2019/2020 1.237,00 Euro pro Schuljahr und Kind sowie 2.254,00 Euro pro Schuljahr für Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf und für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf aufgrund ihres Flüchtlingsstatus. Die Fördersätze werden jedes Jahr jeweils zum 01.08. um 3% erhöht.

Die bewilligten Landesmittel alleine reichen jedoch nicht aus, um den Offenen Ganztag zu finanzieren. Der Schulträger erbringt einen pflichtigen Eigenanteil pro Schuljahr und Kind von 475,00 Euro (Schuljahr 2019/2020, Erhöhung ab 01.02.2020 auf 489,00 Euro) .

Zusätzlich kann der Schulträger von den Eltern Elternbeiträge einkommensabhängig bis zu einer Höhe von 191, 00 Euro erheben.

Einheitliche Rahmenbedingungen bestehen nicht. Verbindliche Standards seitens des Landes NRW sind wünschenswert (Personalqualifikation, Gruppengröße, räumliche Ausstattung). Die konkrete Ausgestaltung vor Ort überlässt das Land den Schulträgern und ist damit von der Finanzlage der jeweiligen Kommune abhängig.

 

In den meisten Kommunen beträgt die Gruppengröße durchschnittlich 25 Kinder. In der Praxis wird diese Größe von Erziehenden, Eltern und auch Kindern als zu groß empfungen. Der Lärmpegel ist hoch, eine individuelle Förderung erschwert.

Um das Gelingen des Ganztags zu erleichtern, ist eine kleinere Gruppengröße sinnvoll und aufgrund der verbesserten Haushaltslage der Gemeinde Bönen auch umsetzbar.

 

Für die SPD Fraktion im Rat der Gemeinde Bönen

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ute Brüggenhorst

Dirk Lampersbach

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